Minderjährige
Die strikte Einhaltung des Verkaufverbots von Lotteriespielen an Minderjährige ist für die Nationallotterie eine Priorität.
Ein Aufkleber, der auf das Verbot des Verkaufs an Minderjährige hinweist, muss in jeder Annahmestelle sichtbar angebracht werden, um den möglichen Spieler direkt zu informieren. Auf den verbotenen Verkauf an Minderjährige wird auch ausdrücklich auf unserer Webseite und auf jedem Spielschein hingewiesen, um die Spieler genau zu informieren.
Die Nationallotterie erinnert die Mitglieder ihres Verkaufsnetzes regelmäßig daran, dass der Verkauf von Lotteriespielen an Minderjährige verboten ist und zu Vertragsstrafen führen kann. Die Nationallotterie kontrolliert ihr Verkaufsnetz, insbesondere über „Mystery-Shopping-Aktionen“ (Testkunden). Wenn sich bei einer Kontrolle herausstellt, dass sich bestimmte Annahmestellen nicht an dieses Verbot halten, sieht sich die Nationallotterie verpflichtet, ihnen eine Vertragsstrafe zu verhängen.
Die diesbezügliche Vorschrift für die Inhaber ist folgende: Wenn es einen Zweifel in Bezug auf das Alter eines Kunden gibt, der ein Spiel der Nationallotterie erwerben will, hat der Verkäufer in der Annahmestelle das Recht, einen Nachweis für die Volljährigkeit von diesem Kunden zu fordern. Wenn sich diese Person weigert, diesen Nachweis für die Volljährigkeit zu erbringen, oder wenn auf der Grundlage dieses Nachweises ersichtlich wird, dass sie das Alter von 18 Jahren nicht erreicht hat, muss der Verkäufer den Verkauf an diese Person untersagen und ihr gegebenenfalls den Grund des Verbots und die Folgen erklären, mit denen die Annahmestelle im Falle des Verkaufs an Minderjährige zu rechnen hat.
Prospekt, der ständig in den Annahmestellen verfügbar ist:
Die Nationallotterie entwickelte einen Prospekt, den die Verkäufer jedem Minderjährigen in ihrer Annahmestelle aushändigen sollten, die beabsichtigten, ein Lotterieprodukt zu kaufen.