Die belgische Politik für Lotterien und Glücksspiele gliedert sich im Großen und Ganzen in zwei Bereiche: Den Profit-Sektor unter der Kontrolle der Kommission für Glücksspiele und den Non-Profit-Sektor, das ist vor allem die Nationallotterie unter der direkten Kontrolle der Regierung.
Die Kommission für Glücksspiele ist im Prinzip mit der Überwachung von Glücksspielanbietern betraut, dies sind private Unternehmen, die einen Gewinn anstreben. Ihre Aktivitäten sind keine gesetzlichen Aufträge des öffentlichen Dienstes, wie die Aktivitäten der Nationallotterie. Die Kommission für Glücksspiele unterliegt der Zuständigkeit des Justizministers.
Die Nationallotterie dagegen unterliegt (über den Finanz- und Haushaltsminister) der direkten Kontrolle der Regierung, die wiederum vom Parlament kontrolliert wird. So legt der Finanzminister dem Parlament jedes Jahr einen Bericht über die Arbeitsweise der Nationallotterie vor. Sämtliche Spielregeln werden vom Finanzminister genehmigt und durch einen Königlichen Erlass bestätigt. Auf diese Art beschließt der Finanzminister, ob und unter welchen Bedingungen neue Spiele angeboten werden können.
Aber auch in Bezug auf die tägliche Organisation der Spiele ist die Nationallotterie strikt an die Vorschriften eines fünfjährigen Verwaltungsvertrags mit dem belgischen Staat gebunden, der jedes Jahr bewertet wird. Außerdem muss die Nationallotterie dem Finanzminister jedes Jahr einen Unternehmensplan vorlegen.
Die Kontrolle durch den Finanzminister wird von einem Regierungskommissar ausgeübt, der bei allen Versammlungen der Leitungsorgane der Nationallotterie zugegen sein kann. Beschlüsse mit budgetärer oder finanzieller Konsequenz werden zusätzlich vom Haushaltsminister geprüft, der auch einen Regierungskommissar ernennt.
Außerdem findet eine Überwachung durch ein Kommissarskollegium statt, das aus zwei Betriebsrevisoren und einem Vertreter des Rechnungshofes besteht.
Der Verwaltungsvertrag vom 30. Juli 2010 sieht außerdem vor, dass im Bereich der Qualität und Sicherheit, aber auch im Bereich des „verantwortlichen Spiels“ internationale Normen eingehalten werden müssen. Die Einhaltung dieser Normen wird von externen Auditbüros und dem Komitee für verantwortliches Spiel kontrolliert, das sowohl aus internen als auch externen Experten auf dem Gebiet des verantwortlichen Spiels besteht.
Die Nationallotterie ist schließlich auch an einen Kodex für ethische und verantwortliche Werbung gebunden, die vom Werberat VoG genehmigt wurde, womit die Jury für Werbeethik (JEP) deren korrekte Anwendung prüfen kann.
Obwohl die Kommission für Glücksspiele nicht befugt ist, die Nationallotterie in Bezug auf Lotteriespiele zu kontrollieren, kann die Kommission für Glücksspiele die Nationallotterie allerdings bezüglich der Einhaltung der Königlichen Erlasse kontrollieren, die Glücksspiele und Wettbewerbe reglementieren, welche sie anbietet.